Privatgutachten.
Fachliche Beratung.
Beratender Sachverständiger des Gerichts nach § 144 I ZPO.
Gerichtlicher Gutachter nach §§ 402 ff. ZPO.
Wertpapiere.
Derivate.
Digitale Vermögenswerte (Kryptowerte, kryptografische Instrumente und Token).
Beaucaire, Sabine (2024): Waffengleichheit für alle: Als Sachverständiger für Wertpapiere und Derivate bringt Prof. Dr. Fidelio Tata wertvolle Kenntnisse von der Wall Street mit ein, Industrie- und Handelskammer zu Berlin (Hrsg.), Berliner Wirtschaft, Juni 2024, S. 60.
Gerichtsgutachten.
Privatgutachten.
Eine Vielzahl neuer Kryptowerte haben sich in den letzten Jahren herausgebildet. Die auf Blockchain-Technologie basierenden Kryptowerte unterscheiden sich wesentlich von bislang gehandelten klassischen Finanzinstrumenten. Der rechtliche Rahmen für eine breite Marktadaption wurde mittlerweile durch die VO (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCAR) geschaffen. Während gegenwärtig noch vergleichbar wenig Fälle mit Krypto-Bezug an deutschen Gerichten anhängig sind, so ist es doch bereits jetzt absehbar, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis eine Lawine von diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten über die Gerichte rollt.
Vor diesem Hintergrund wäre es überlegungswert, innerhalb des Sachgebiets Kapitalanlagen und private Finanzplanung einen Bestellungstenor Kryptowerte zu etablieren. Gegenwärtig müssten Fragen hinsichtlich von Kryptowerten vermutlich an Sachverständige des Bestellungstenors Wertpapiere und Derivate vergeben werden; allerdings setzt Sachverständigenwissen über Kryptowerte Kenntnisse voraus, die über die typischen Wertpapiere und Derivate-Kenntnisse hinausgehen, zum Beispiel Blockchain-Technologie, CBDC, Kryptografie, DeFi oder Mining.
Handels- oder Kurswerte reflektieren die individuelle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer. Einem solchen Transaktionspreis kann nicht ein objektiver Wahrheitsgehalt für alle Marktteilnehmer zugeschrieben werden, da z.B. aufgrund von Informationsasymmetrien eine Vertragsseite einen für sich günstigeren Preis hat durchsetzen können, der Ort des Vertragsabschlusses den Preis verzerrt, der Zeitpunkt preisrelevant ist oder die gehandelte Menge untypisch.
Selbst bei börsennotierten Preisen, basierend auf Transaktionen, an denen potenziell eine Vielzahl von Käufern und Verkäufern partizipiert haben, kann keine Allgemeingültigkeit des Preissignals angenommen werden. Denn auch hier bildet sich der Gleichgewichtspreis1 zwischen Angebot und Nachfrage in Abhängigkeit von den spezifischen Umständen. Insbesondere ist es oft von wesentlicher Bedeutung, ob eine Transaktion durch einen Käufer oder durch einen Verkäufer initiiert wird.2, 3 Wird z.B. die Transaktion durch einen Verkäufer initiiert, so muss dieser, um eine entsprechende Nachfrage zu erzeugen, i.d.R. den geforderten Verkaufspreis senken. Um wieviel er den Verkaufspreis senken muss, hängt dabei davon ab, welche zusätzliche Nachfrage durch eine Preissenkung induziert wird. In der Fachliteratur wird dieser Zusammenhang durch die sog. Elastizität der Nachfrage dargestellt.4 Ein Preis, welcher das Ergebnis eines Verkaufsvorgangs ist, reflektiert somit einen Abschlag oder Discount, welcher wiederum abhängig ist von Handelsvolumen und der Elastizität der Nachfrage. Umgekehrt wird ein von der Käuferseite initiiertes Geschäft nur über einen Aufschlag auf den sich anderenfalls bildenden Gleichgewichtspreis vollzogen werden können, da sonst nicht genug zusätzliches Verkäuferinteresse geschaffen wird. Wie hoch dieser Aufschlag ist, hängt auch hier zum einen ab vom Handelsvolumen, und zum anderen von der Elastizität des Angebots.5
Da Preise das Ergebnis situationsabhängiger Verhandlungsergebnisse sind, kann man nur bedingt Preisinformationen als relevanten Messwert für eine fiktive Transaktion heranziehen. Inwiefern dies möglich ist, hängt von der sog. Liquidität des spezifischen Marktes ab. Eine objektive Messung der Liquidität gibt es zwar nicht, jedoch wird darunter i.d.R. die Fähigkeit verstanden, in einem Markt eine große Menge von Gütern oder Dienstleistungen zu einem unveränderten Preis (d.h., ohne signifikante Preisabschläge oder Aufpreise) und innerhalb kurzer Zeit (bestenfalls sofort) handeln zu können.6, 7 Die meisten Güter und Dienstleistungen handeln hingegen auf einem zumindest teilweise von Illiquidität geprägten Markt, was zur Folge hat, dass ein inkrementeller Käufer (Verkäufer) entweder einen erhöhten (gesenkten) Preis anbieten muss, oder die Transaktionsmenge reduziert, oder die Transaktion über einen längeren Zeitraum abwickelt, oder eine Kombination davon vornimmt.
Aus der marktspezifischen Sichtweise ergibt sich nun, dass die Überführung eines Marktpreises (basierend auf einer spezifischen Transaktion) in einen theoretischen Preis einer fiktiven Transaktion nur durch eine geeignete Anpassung vorgenommen werden kann. Diese Anpassung hängt davon ab, inwieweit die fiktive Transaktion von einer typischen Markttransaktion abweicht. Da diese Abweichung vieldimensional sein kann, ist die Ermittlung einer solchen Anpassung herausfordernd. Insbesondere die Handelsrichtung (d.h., die Frage, ob die zu beurteilende Transaktion durch einen Käufer oder durch einen Verkäufer ausgelöst wird) und das Handelsvolumen (d.h., die Frage, ob handelsübliche Transaktionsmengen über- oder unterschritten werden) sind hier von besonderer Bedeutung. Da im Markt weder die Angebots- noch die Nachfrageelastizität direkt beobachtbar ist, kann man bestenfalls über historische Preisbewegungen abzuschätzen versuchen, wie hoch ein potenzieller Auf- oder Abschlag von einem Marktpreis angemessen wäre, um das Preis-Ergebnis einer fiktiven Transaktion zu simulieren.
Ein Spezialfall ist dann gegeben, wenn in einem Markt verbindliche Liquiditätsanbieter (auch „Marktmacher“ oder „Marktpfleger“, engl. „Market-Maker“) agieren, welche sich verpflichten, zu jedem Zeitpunkt und zu einem selbst-verpflichtenden Preis als Gegenseite für Käufer und Verkäufer zur Verfügung zu stehen. 8 In dem Fall ist für eine fiktive Transaktion ablesbar, zu welchem Preis die Transaktion hätte abgewickelt werden können. Hierzu gibt es jedoch zwei Einschränkungen: Zum einen sind die Ankaufs- und Verkaufspreise hinsichtlich des Volumens begrenzt. Damit ist also nicht abschätzbar, was der durchschnittliche Transaktionspreis für eine über die Volumensverpflichtung des Liquiditätsanbieters hinausgehende Transaktion wäre, da man ja nur den Preis der ersten Teil-Transaktion kennt und vor Abwicklung der zweiten Tranche neue Preise seitens der Liquiditätsanbieter gestellt werden können.9 Zum anderen muss auch davon ausgegangen werden können, dass die Kauf- und Verkaufsverpflichtungen der Liquiditätsanbieter hinreichend lange aufrechterhalten werden. In Zeiten des elektronischen Handels werden Preisangebote oft nur von Algorithmen generiert, um so Handelsinteresse anderer Marktteilnehmer zu provozieren, um daraus den Informationswert zu gewinnen, ob die nächste Transaktion eher von einem Käufer oder eher von einem Verkäufer initiiert werden wird. Dabei werden die Preisangebote dann oft noch rechtzeitig (zum Teil innerhalb von Millisekunden) zurückgezogen werden (und ggf. sogar durch vorauslaufendem Eigenhandel – engl. „front running“ – ersetzt).10
Handelsgeschäfte, deren Volumen jenes von handelsüblichen Markttransaktionen übersteigt, werden als Pakethandel (engl. blocktrades) bezeichnet. Blocktrades beeinflussen den Preisbildungsprozess in zweierlei Hinsicht: sie sind informativ und sie erzeugen aufgrund ihrer Größe Preiseffekte (engl. market impact). Preiseffekte können in vorübergehende und dauerhafte Effekte unterteilt werden. Die permanente Komponente ist der Betrag, um den Marktteilnehmer basierend auf dem Blockhandel ihre langfristige Bewertung revidieren, und die temporäre Komponente spiegelt den vorübergehenden Preisabschlag wider, der zur Ausführung der Blocktransaktion erforderlich ist.11
Der durch einen Blocktrade-Verkauf verursachten Preisabschlag wird in der Literatur auf Liquiditätskosten (engl. liquidity cost) und Preisdruck (engl. price pressure) zurückgeführt. Die Liquiditätskostentheorien argumentieren, dass eine vorübergehende Preisauswirkung im Zusammenhang mit einem Blockhandel eine Entschädigung für die von den Gegenparteien (sog. Liquiditätsbereitsteller, engl. liquididy providers) bereitgestellte Liquidität widerspiegelt.12 Die Preisdruckhypothese besagt, dass der Verkauf eines großen Blocks mit einem kurzfristigen Anstieg des Angebots verbunden ist, was zu einem Preisabschlag führt.13
Ein Gutachten über die Preisfindung einer fiktiven Block-Verkaufstransaktion folgt den folgenden voneinander getrennten Schritten:
Kryptowährungen zeichnen sich daraus aus, dass sie weder einen intrinsischen Wert haben noch eine Forderung gegenüber dem Emittenten darstellen. Eine Bewertung im Rahmen eines Gutachtens wird dadurch erschwert. Nach gängigem Dafürhalten wird der ökonomische Wert von Kryptowährungen allein dadurch bestimmt, wie viel der nächste Käufer bereit ist, dafür zu zahlen.14, 15, 16 Für die Bestimmung des objektiven Verkehrswerts von Kryptowährungen eignet somit als Anknüpfungspunkt der tagesaktuelle Handel- oder Kurswert auf einschlägigen Handelsplattformen. Hier wird die Frage „Was ist der nächste Käufer bereit, zu zahlen“ dadurch beantwortet, dass man zu ermitteln versucht, was der „letzte Käufer“ zu dem Zeitpunkt „bereit war, zu zahlen“. Eine derartige Berechnung kann jedoch nur näherungsweise und nicht exakt im Sinne einer mathematischen Genauigkeit erfolgen, weil Handels- oder Kurswerte (wie bereits erwähnt) noch um einen Auf- oder Abschlag korrigiert werden müssen, um der Handelsrichtung und dem spezifischen Handelsvolumen einer fiktiv zu bepreisenden Transaktion gerecht zu werden.
Während Tagesschlusskurse von Kryptobörsen einen grundsätzlich sinnvollen Anknüpfungspunkt zur Preisbestimmung darstellen, ist die Verwendung eines einzigen Schlusskurses mit der Gefahr verbunden, dass es sich hierbei um eine temporäre Preisverzerrung (engl.: dislocation) handeln könnte. Entschließt man sich hingegen, die Preisfestsetzung auf eine Reihe von historischen Schlusskursen zu basieren, ergeben sich drei Entscheidungsprobleme:
Ein einheitliches, und von der Mehrheit der Marktteilnehmern anerkanntes Bewertungsmodel für die Preisfestsetzung für Kryptowerte existiert derzeit nicht. Vielmehr sind Blocktrades immer das Ergebnis eines individuellen Verhandlungsergebnisses, welches auch die Preisfestsetzung beinhaltet. Deshalb wird von mir ein für den individuellen Kryptowert je nach Liquiditätssituation angemessenes Bewertungsverfahren angesetzt, welches den Preis als zeit- und volumengewichteten Durchschnitt berechnet (engl. time and volume weighted adjusted price):
Der Preisabschlag (bei Verkaufstransaktionen) wird durch sog. Triangulation abgeschätzt.17
Ziel der Triangulation ist es, durch die Kombination verschiedener Methoden und Daten den ermittelten Schätzwerten eine höhere Plausibilität und Glaubwürdigkeit zu verleihen. Konkret werden zwei Formen der Triangulation vorgenommen:
Erstens erfolgt Datentriangulation, indem zum einen Preisdaten (Handelsdaten, Orderbuchdaten usw.) von verschiedenen Kryptobörsen bezogen werden. Als Beispiele seien hier Gate.io, KuCoin, MEXC oder Bitget aufgeführt. Zudem anderen wird Datentriangulation vorgenommen, indem Daten aus unterschiedlichen Zeitintervallen herangezogen werden.
Zweitens erfolgt eine Methodentriangulation, bei der vier verschiedene Bewertungsansätze zur Anwendung kommen, welche anschließend abgewogen und plausibilisiert werden. Zu diesen gehören:
Bei der Transaktions-basierten Analyse werden individuelle Transaktionen analysiert, mit dem Ziel, deren Preisauswirkung zu messen. Dazu werden Daten von Kryptobörsen verwendet, welche oft Einblicke in minuten-genaue Transaktionen bieten. Oft beobachtet man eine ursprüngliche „Überreaktion“ schon bei einer relativ geringen Transaktionsmenge, was auf eine geringe Liquidität im Markt hindeutet. Die „Überreaktion“ ist eine Reflexion der Befürchtung der Marktteilnehmer, dass eine Verkaufsorder noch weitere Verkaufsorder folgen könnten. Erst nachdem der Markt beobachten kann, dass dies nicht der Fall ist, wird diese im Preis reflektierte Befürchtung wieder heraus-gepreist. Die Annahme dass der Markt sich nach jedem einzelnen Verkaufsvorgang erneut (zumindest teilweise) wieder erholen würde ist jedoch im Falle von zu bewertenden Block-Transaktionen unrealistisch 18 , denn nach mehreren Teilverkäufen in Folge wäre der Markt nicht so naiv zu glauben, dass damit das Verkaufsprogramm beendet sei. Vielmehr würde die ursprüngliche „Überreaktion“ im Preis verbleiben.
Bei der Orderbuch-basierten Analyse werden im Orderbuch alle limitierten Orders dem Preis nach sortiert. Einige Handelsplattformen erlauben der Öffentlichkeit einen Einblick in das Orderbuch („offenes Orderbuch“), welches die besten Kauf- und Verkaufslimite mit kumulierten Stückzahlen angibt. Das Orderbuch bietet wertvolle Informationen über die zu erwartende Preisveränderung, wenn ein Auftrag ohne Preislimit (engl. market order) zur sofortigen Ausübung ausgeführt wird. Wenn es sich hierbei um eine Verkaufs-Order handelt, werden zunächst die limitierten Kauf-Orders mit dem höchsten Preis gefüllt und (wenn diese gefüllt sind und als limitierte Kauf-Orders nicht mehr verfügbar sind) danach die limitierten Kauf-Orders mit dem zweithöchsten Preis, usw. Wie viel man in dem Markt verkaufen kann, ohne dass sich der Preis verändert, bzw. wie hoch die Preisveränderung ist, wenn die Markt-Order ein höheres Volumen hat als die limitierten Kauf-Orders zu dem höchsten Preis, bestimmt die Markttiefe (engl. market depth).
Bei der Blockhandel-basierten Analyse werden Anfragen an eine Reihe Blockhändler gestellt und deren Preisangebote berücksichtigt. Unter Blockhandel (auch: Pakethandel, engl. Blocktrade) versteht man den außerbörslichen Handel in einer einzigen Transaktion mit einem hohen Handelsvolumen. Blockhandel-Dienstleistungen werden von auf dieses Geschäft spezialisierte Marktteilnehmern angeboten, die z.B. einen „Block“ von Wertpapieren zu einem Fixpreis aufkaufen, und diese dann im Zeitablauf über eine Vielzahl kleinerer Transaktionen im Markt weiterzuverkaufen. Ziel ist es dabei, den Preisverfall bei den sukzessiven Verkäufen zu minimieren. Das generelle Marktpreisrisiko kann dabei z.T. durch geeignete Absicherungsgeschäfte (engl. hedging) minimiert werden; 19 nicht jedoch ohne weiteres abgesichert werden können drei andere Risiken: Ersten das titelspezifische Risiko. Zweitens der durch den sukzessiven Verkauf erzeugte Preisverfall (Liquiditätsrisiko). Und drittens das Volatilitätsrisiko. 20 Um sich gegen diese Risiken abzusichern, nehmen Blockhändler beim Ankauf eines Blocks einen geeigneten Preisabschlag (gegenüber dem vorherrschenden Preisniveau) vor.
Bei der Beleihungsgrenze-basierten Analyse wird der Abschlag durch den im Beleihungsgeschäft zu beobachtenden Sicherheitsabschlag approximiert. Kryptowerte können oft auf speziellen Plattformen verliehen werden. Bei einem sog. Kryptokredit erhält der Kreditgeber als Gegenleistung für das Darlehen Zinsen vom Kreditnehmer. Der Kreditnehmer hinterlegt Kryptovermögenswerte als Sicherheit, um die Investition des Kreditgebers abzusichern. Dabei unterliegt der als Sicherheit hinterlegte Kryptovermögenswert einem Beleihungswert (auch: einer Beleihungsgrenze). Der Beleihungswert bezeichnet den Betrag, den der Kreditgeber im Falle einer Versteigerung oder eines Verkaufs der Sicherheit mit ziemlicher Sicherheit erzielen kann. Der Beleihungswert entspricht dabei nicht dem aktuellen Marktpreis. Vom aktuellen Preis wird ein Sicherheitsabschlag abgezogen. Daher ist der Beleihungswert grundsätzlich niedriger als der Marktpreis. Der Abschlag dient der Risikominimierung. Er soll die Gefahren der Wertminderung durch Markt- und andere externe Faktoren deckeln. Für jede Sicherheit ist der Abschlag unterschiedlich. Sicherheitsabschläge werden im Kreditgeschäft regelmäßig durch die Loan-to-Value (LTV)-Ratio gemessen. Diese Kennziffer gibt an, welcher Prozentsatz des Marktwertes der hinterlegten Sicherheit beliehen werden kann. Wenn die LTV im Markt zu beobachten ist, oder von im Verleihgeschäft aktiven Marktteilnehmern erfragt werden kann, ist es möglich den impliziten Sicherheitsabschlag zu berechnen: Prozentualer Sicherheitsabschlag = 100% - LTV. LTVs hängen von der Qualität der Sicherheit ab. Wenn im Markt keine notierten LTVs für einen speziellen Kryptowert gefunden werden, könnte man die marktüblichen LTVs für jene Token anwenden, die weniger liquide sind als z.B. Bitcoin und Ethereum, jedoch liquider als NFTs. Der im LTV reflektierte Abschlag spiegelt jedoch nicht nur die Gefahren der Wertminderung in einem Notverkauf (engl. fire sale) wider, sondern beinhaltet auch eine Risikoprämie für generelle Wertschwankungen und sonstige Risiken. Insofern wäre der LTV-impliziter Abschlag noch nach unten zu korrigieren.
Fussnoten
1 An der Börse gehandelte Preise sind – je nach Börsendesign – i.d.R. „Gleichgewichtspreise“, die vom Preissetzungsmechanismus der Börse so gesetzt werden, dass sich eine gleich große Anzahl von Käufern und Verkäufer gegenüberstehen, so dass kein Käufer oder Verkäufer, der diesen Preis auch akzeptiert hätte, leer ausgehen würde.
2 Der Initiator einer Transaktion wird auch als „Aggressor“ bezeichnet.
3 Eine Ausnahme ist, wenn im Markt Informationen verfügbar werden, die auf eine Veränderung des (intrinsischen) Wertes des Handelsobjektes hindeuten, und sich Käufer und Verkäufer (oft ohne signifikanten Handel) auf eine Neubewertung einigen.
4 Siehe z.B. Hal R. Varian (2009): Grundzüge der Mikroökonomik, 8. Auflage, Oldenbourg Verlag, München, S. 306.
5 Ebenda, S. 334.
6 Der Liquidität werden typischerweise vier Dimensionen zugeschrieben: Markttiefe, Marktbreite, Erholungsfähigkeit und Sofortigkeit. Die Markttiefe bezeichnet die Möglichkeit, Transaktionen unweit der aktuellen Marktpreise durchzuführen (oft gemessen an der Anzahl limitierter Orders im Orderbuch). Die Marktbreite reflektiert volumenmäßig hohe Transaktionsmöglichkeiten nahe den aktuellen Marktpreisen. Die Erholungsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Marktes, nach temporären, nicht informationsbedingten Preisveränderungen ein neues Marktgleichgewicht mit ausreichender Markttiefe und -breite herzustellen. Die Sofortigkeit bezeichnet die Geschwindigkeit, mit der eine Order ausgeführt werden kann. Siehe auch: Börse Frankfurt Börsenlexikon.
7 Als Beispiel für einen hochliquiden Markt wird oft der Devisenmarkt, und hier Währungspaare wie Dollar-Euro, aufgeführt. Wer in diesem Markt z.B. 100 Million Dollar gegen Euro tauschen will, kann dies regelmäßig sofort vornehmen, ohne dabei eine spürbare Auswirkung auf den Wechselkurs zu haben: Hohes Volumen, sofortige Ausführung, minimaler Preis-Impact.
8 An dieser Stelle sei aus Vereinfachungsgründen zunächst von der Unterscheidung zwischen Market-Makern (die gegenüber einem Handelsplatzbetreiber in einem bestimmten Umfang zur Quotierung verpflichtet sind) und sonstigen Liquiditätsgeber (die auf freiwilliger Basis und oft nur punktuelle im Rahmen eines Orderbuchsystems einen passiven Auftrag in das Orderbuch einstellen und somit anderen Marktteilnehmern Transaktionsmöglichkeiten schaffen) abgesehen.
9 Es ist theoretisch möglich, dass selbst nach einer Transaktion i.H.v. dem Limit des Liquiditätsanbieters die Ankaufs- und Verkaufspreise im Markt unverändert bleiben (entweder weil andere Liquiditätsanbieter gleichartige Preise stellen, oder weil der Liquiditätsanbieter sich entscheidet, zu den gegebenen Preisen noch höhere Volumina handeln zu wollen), jedoch ist es in der Praxis eher so, dass nach einem Verkauf an einen Liquiditätsanbieter (engl. „hitting the bid“) der nächstbeste Liquiditätsanbieter nur zu einem reduzierten Preis kauft, bzw. nach einem Kauf (engl. „lifting the offer“) das nächstbeste Verkaufsangebot nur zu einem höheren Preis abgegeben wird. Somit ist dann der durchschnittliche Kaufpreis (Verkaufspreis) einer seriellen Ausführung von Transaktionen i.d.R. höher (niedriger) als der im Markt zu beobachtender Preis vor Initiierung des Programms.
10 Für eine populärwissenschaftliche Darstellung dieses Phänomens im sog. High-Frequency Trading siehe z.B. Michael Lewis (2015): Flash Boys, Penguin Verlag.
11 Siehe auch: Scholes, M. S. (1972): The Market for Securities: Substitution Versus Price Pressure and the Effects of Information on Share Prices, Journal of Business 45(2), S. 179-211; Mikkelson, W. und M. Partch (1985): Stock price effects and costs of secondary distributions, Journal of Financial Economics 14, S. 165-194; Chan, L., und J. Lakonishok (1993): Institutional trades and intraday stock price behavior, Journal of Financial Economics 33, S. 173–199; Chan, L., und J. Lakonishok (1995): The behavior of stock prices around institutional trades, Journal of Finance 50, S. 1147–1174.
12 Siehe z.B. Holthausen, R., R. Leftwich, und D. Mayers (1987): The effect of large block transactions on security prices: A cross-sectional analysis. Journal of Financial Economics 19, S. 237–268.
13 Siehe z.B. Shleifer, A. (1986): Do demand curves for stocks slope down?, Journal of Finance 36, S. 579-590.
14 Einige Marktteilnehmer stehen Kryptowährungen deshalb sehr kritisch gegenüber Beispielhaft sei hier Nassim Nicholas Taleb aufgeführt, der in einem Tweet vom 4.12.2021 über die Kryptowährung Bitcoin schreibt: „(...) Bitcoin is nothing“, oder JPMorgan CEO Jamie Dimon, der noch 2023 sagte „he would shut down crypto if he had [a] government role“; Quelle: Bloomberg, reported by Katherine Doherty, 6.12.2023.
15 Viele sehen in Kryptowährungen eine gewisse Unseriosität, wie sie auch Schneeballsystemen und Ponzi-Schemes zu eigen ist, und verweisen auf die sog. Greater-Fool-Theory (welche besagt, dass der Preis eines Produktes ohne intrinsischen Wert allein dadurch bestimmt wird, ob es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem noch höheren Preis verkaufen werden kann, wobei die Person, die den höheren Preis zahlt, der „größere Trottel“ ist). Diesem Argument halten Verteidiger von Kryptowährungen entgegen, dass staatliches Geld (FIAT-Währung) ebenso wenig durch z.B. Gold gedeckt ist und somit nicht besser sei.
16 An dieser Stelle wird aus Vereinfachungsgründen ignoriert, das Kryptowährungen neben dem Ertrag aus einem zukünftigen Verkauf auch potenzielle Einkünfte aus Mining, Staking und Verleihung haben können. Diese Nebeneinkünfte können je Situation auch bewertungsrelevant sein.
17 Siehe z.B. Jick, T.D. (1979): Mixing Qualitative and Quantitative Methods: Triangulation in Action, Administrative Science Quarterly 24(4), S. 602-611.
18 Einige akademische Studien gehen davon aus, dass sich der Preiseffekt kumulativ über mehrere Teil-Abwicklungen steigert; siehe Harvey, C. R., A. Ledford, E. Sciulli, P. Ustinovund und S. Zohren (2021): Quantifying Long-Term Market Impact, SSRN, S. 6.
19 Z.B. durch ein Leergeschäft oder den Verkauf von Futures auf den Markt, wobei diese Absicherung dann über die Zeit bei der sukzessiven Liquidierung des Blocktrades wieder umgekehrt werden müssen.
20
Volatilität wird von risikoabgeneigten Marktteilnehmern grundsätzlich negativ bewertet, selbst wenn der Erwartungswert positiv ist. Daher wird im Markt für Unsicherheit und Volatilität eine gesonderte Risikoprämie erhoben.
Risiko vs. Ertrag ⎢ Risikoaversion ⎢ Risikomessung ⎢ Diversifikation ⎢ Portfoliotheorie ⎢ Forwards ⎢ Futures ⎢ Swaps ⎢ Optionen ⎢ Smart Derivative Contracts (Blockchain) ⎢ Differenzgeschäfte ⎢ eingebettete Derivate ⎢ Zertifikate ⎢ Absicherung (Hedge) ⎢ Spekulation ⎢ Basiswert-Preisrisiko ⎢ Transaktionskosten ⎢ Hebel (Leverage) ⎢ Chancen/Risiko-Äquivalenzasymmetrien ⎢ Wissensasymmetrien ⎢ Modellrisiko ⎢ Interessenkollisionen ⎢ anfänglich negativer Marktwert ⎢ Liquiditätsrisiko ⎢ Gegenpartei-Ausfallrisiko ⎢ operationelles Risiko ⎢ automatische Vertragsanpassungen (fallback clauses) ⎢ steuerliches Risiko ⎢ CMS Spread Ladder Swap (BGH XI ZR 33/10) ⎢ Long Short Momentum (LSM) Swap (LG Wuppertal 3 0 270/11) ⎢ Ablösung der IBOR Referenzsätze.
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